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Wagniskapital: Das sind Deutschlands innovative Branchen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble / Quelle: Flickr / blu-news.org

Bundesfinanzminister Schäuble stellt steuerliche Erleichterungen in Aussicht, die vor allem der Gründerszene hierzulande zu Gute kommen. Das Förderprogramm „Invest – Zuschuss für Wagniskapital“, vormals bekannt unter dem Namen „Investitionszuschuss Wagniskapital“, erstattet Business Angels 20 Prozent ihrer Investitionen in junge, innovative Startups. Dieser Zuschuss soll nun steuerfrei werden.

"Wir müssen Wagniskapital und Forschungsförderung nicht nur durch öffentliche Mittel, sondern auch durch steuerliche Rahmenbedingungen voranbringen", sagte Wolfgang Schäuble Mitte Mai vor der Industrie- und Handelskammer Berlin. Aus Investorensicht ist das eine sehr gute Nachricht, denn für sie werden Investments nun deutlich attraktiver. Auch für die deutsche Gründerszene ist die Steuererleichterung ein Gewinn. Startups können nun mit frühzeitigen und direkten Mitteln rechnen.

Die Umstrukturierung des Förderprogramms hat auch einige Änderungen mit sich gebracht. So wurden zusätzliche Unternehmensbranchen als förderfähig eingestuft und andere wiederum gestrichen. Als förderfähig gelten generell kleine und innovative Unternehmer die jünger als zehn Jahre sind. Insbesondere die Innovationskraft des Unternehmens soll dabei sichergestellt sein. Bleibt die Frage, welche Branchen gelten eigentlich als innovativ?

Folgende Branchen gelten als innovativ (in der Wirtschaftszweigklassifikation der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamts):

  • Herstellung von technischen Textilien
  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen
  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
  • Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
  • Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung; Mechanik
  • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
  • Maschinenbau
  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
  • Sonstiger Fahrzeugbau (Schiff- und Bootsbau sowie Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen)
  • Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien
  • Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
  • Verlagswesen
  • Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
  • Rundfunkveranstalter
  • Telekommunikation
  • Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
  • Informationsdienstleistungen
  • Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
  • Forschung und Entwicklung
  • Werbung und Marktforschung
  • Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
  • Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten

Ein Unternehmen außerhalb dieser Branchen gilt ebenfalls als innovativ, wenn es ein Patent inne hat oder eine Forschungs- bzw. Innovationsförderung erhalten hat. Die Bundesregierung arbeitet also mit einer sehr breiten Definition des Begriffs "innovativ". Aus Sicht der deutschen Startup-Szene ist das natürlich  begrüßenswert.

Es gibt jedoch tatsächlich noch Branchen, die nicht in diese Definition passen. Das bekommen jetzt beispielsweise Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten zu spüren. Diese gelten fortan nicht mehr als innovativ und sind damit vom Zuschuss ausgeschlossen.

In einem Fachbeitrag für das Online-Magazin Gründerszene bewertet Fabian Hentschel, Steuerrechtsanwalt einer namhaften Wirtschaftskanzeil, das Vorhaben der Bundesregierung als positiv: „Erfreulich ist, dass dies [die Antworten zu steuerpolitischen Fragen Anm. d. Red.] nun wesentlich konkreter erfolgt als noch im Koalitionsvertrag und die Startup-Agenda der Bundesregierung somit langsam erkennbar wird. Erfreulich aus Sicht der Branche sind außerdem die geplanten steuerlichen Vergünstigungen für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital.“