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E-Tretroller dürfen bald auch in Deutschland fahren

Photo by Nathan Dumlao on Unsplash

In Tel Aviv oder Wien gehören sie längst zum Stadtbild. Im kommenden Jahr will der Gesetzgeber die bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnellen E-Roller auch in Deutschland erlauben.

Noch ist das Fahren mit elektrischen Tretrollern illegal, die schneller als sechs km/h sind. Wer aktuell mit solch einem kleinen E-Gefährt erwischt wird, muss 70 Euro Strafe zahlen und sein Gefährt abgeben. Bis Ende Oktober beschlagnahmte allein die Berliner Polizei mehr als 60 solcher Geräte. Doch damit soll bald Schluss sein. Laut einer Sprecherin des Verkehrsministeriums wird es bis Ende 2018 eine neue “Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr” kommen.

Dann dürfen die elektronischen Roller mit bis zu 20 km/h auf Fahrradwegen fahren. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege dürfen die Fahrer nicht benutzen. Doch das Ministerium sieht weitere Einschränkungen vor: Die Roller müssen mit einer Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Blinkern und einer helltönenden Glocke ausgestattet sein. So steht es in der 40 Seiten langen Verordnung, die bereits der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Problem: Zumindest die Roller, die man aus Wien und Tel Aviv kennt, haben zum Beispiel keinen Blinker.

Immerhin müssen die Fahrer der Verordnung zufolge keinen Helm tragen – dafür aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa- oder höherklassigen Führerschein besitzen. Zudem brauchen die kleinen Roller eine Versicherungsplakette ähnlich wie Motorroller.

Für einen Roller, der eigentlich nur für kurze Strecken gedacht ist, etwa zum Einkaufen ein paar Straßen weiter, sind die Vorgaben recht hoch. Ebenfalls abschrecken könnten die Kosten. So verlangt beispielsweise BMW für den X2City-Roller laut dem ADAC rund 2.400 Euro. Zu kaufen gibt es ihn bisher nur in Ländern wie der Schweiz, Österreich, Russland, Finnland und Schweden. Tritt die neue Verordnung in Kraft, dürfte der Roller auch in Deutschland erhältlich sein.

Auch Start-ups wie Kick-Scooter oder E-Floater bereiten sich indes auf die Marktöffnung in Deutschland vor. In US-amerikanischen Städten, aber auch in Wien, Tel Aviv oder Moskau gibt es immer mehr solcher elektrischen Tretroller zum Ausleihen. Das funktioniert ähnlich wie bei Leih-Fahrrädern oder dem Car-Sharing und könnte auch für Deutschland eine Lösung sein.

Allerdings werden die kleinen Zweiräder laut dpa gerade in den USA bereits zum Problem. Dort dürfen die Fahrer nicht nur die Gehwege benutzen, wo sie Passanten mit beachtlicher Geschwindigkeit umkurven, vielerorts bleiben die Roller, weil der Akku recht schnell leer gefahren ist, einfach an Ort und Stelle liegen. Auch von gestiegenen Unfallzahlen berichten die Medien in den USA.

Der TÜV-Verband begrüßte die geplante Erlaubnis dennoch grundsätzlich, monierte aber die geforderte Versicherungspflicht. Rechtlich würden die E-Tretroller Kraftfahrzeugen gleichgestellt und wären deswegen im öffentlichen Personennahverkehr verboten. „Eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen sollte aber grundsätzlich möglich sein“, beklagte der Verband.